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Rund um´s Grundstück

Grundstücksteilung

Bei der Aufteilung Ihres Grundstückes muß bei bebauten Grundstücken zunächst ein Teilungsantrag gestellt werden. Bei unbebauten Grundstücken, oder der Beteiligung der Gemeinde am Teilungsverfahren, reicht ein Zeugnis, welches von mir selbst ausgestellt werden kann. Dieser Teilungsantrag besteht aus dem von uns erstellten Antragsformular, der Vollmacht des jeweiligen Eigentümers, sowie aus einem amtlichen Lageplan. Jetzt folgt eine Bestandaufnahme und die Ermittlung von First und Traufhöhen der von der neuen Teilungsgrenze betroffenen Gebäude. Der amtliche Lageplan enthält den Katasterbestand, das Baurecht, vorhandene Baulasten, erforderliche Abstandflächen der bestehenden Gebäude und Angaben zum Denkmalschutz. Nach Eingang der Teilungsgenehmigung werden die Grenzen des Trennstückes (neu zu bildende Parzelle) in der Örtlichkeit abgemarkt, in einer Skizze dargestellt und in einem Grenztermin mit den Beteiligten verhandelt. Zum Abschluss werden die erforderlichen Vermessungschriften dem jeweiligen Katasteramt eingereicht. Hier werden die neuen Flurstücksnummern vergeben und die Umschreibung kann im Grundbuch erfolgen.

Amtlicher Lageplan zur Baulasteintragung

Sollte durch die neue Grenze ein bauordnungsrechtlicher Verstoß entstehen, so gibt es die Möglichkeit einer öffentlich rechtlichen Sicherung (Baulasteintragung).

  • Die Abstandflächen fallen auf das Nachbargrundstück => Abstandflächenbaulast/Vereinigungsbaulast
  • Bauen über oder an vorhandene/geplante Grenzen => Vereinigungsbaulast
  • Trennstück oder Reststück (Bauplatz) liegt nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche => Zuwegungsbaulast
  • Entwässerung von Regen- und/oder Schmutzwasser über fremdes Grundstück => Entwässerungsbaulast
  • Grenzbebauung => Anbaubaulast
  • Abstand der neuen Grenze ohne den nötigen Brandabstand zu Gebäuden => Brandschutzbaulast

Grenzanzeige

Für den Zaunbau, Mauerbau oder sonstige Grundstückseinfassungen, suchen wir die vorhandenen Grenzzeichen auf oder markieren die Grenze in den gewünschten Bereichen.

Grenzvermessung

Bei der Grenzvermessung werden nicht mehr vorhandene Grenzzeichen neu abgemarkt, in einem Grenztermin in der Örtlichkeit mit den Beteiligten verhandelt und dem Katasteramt zur Übernahme eingereicht.

Grundstücks-/Gebäudebewertung

nach den Wertermittlungsrichtlinien -WertR 2006

Benötigt werden:

  • aktuelle Flurkarte
  • Auszug aus dem Baurecht
  • aktueller Grundbuchauszug
  • Bauzeichnungen

Kontakt

Dipl.-Ing. Stefan Pricken
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Stockder Straße 24
42857 Remscheid

02191 9753 – 1
02191 9753 – 30
info@vermessung-pricken.de

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