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Rund um´s Gebäude
Gebäudeeinmessung
Seit 1972 gibt es die Gebäudeeinmessungspflicht. Danach sind Sie verpflichtet, Ihr Gebäude, ob Anbau, Balkonanlage, Garage, Carport usw. von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder der Katasterbehörde einmessen zu lassen. Wir messen das Gebäude nach den bestehenden Vorschriften ein, die Einreichung der Vermessungsschriften erfolgt beim zuständigen Katasteramt.
Gebäudebewertung
Für den Verkauf, den Erbfall, oder sonstigen Anlass möchten Sie den Wert Ihrer Immobilie wissen?
Wir erstellen Ihnen ein sachverständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch.
Gebäudeaufmaß
Bestandserfassung, Fassadenaufmaß, Profilerstellung, Abwicklungen, Grundriss und Schnittzeichnungen.